Phase 2: Bilanzierung

Die Bilanzierung erlaubt einer Person, ihre persönlichen Kompetenzen und ihre berufliche Handlungskompetenz zu identifizieren, zu analysieren und zu dokumentieren. Das entsprechende Dossier kann selbstständig oder mit Unterstützung von Fachleuten zusammengestellt werden.

Zuständig sind:
Kantone: Die zuständige Beratungsstelle gibt detaillierte schriftliche Informationen zur selbstständigen Zusammenstellung des Dossiers ab. Sie bietet für den Bilanzierungsprozess Begleitung/Coaching an.

Kandidat/in: Erstellen des Dossiers


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