Phase 1: Information und Beratung (Eingangsportal)

Interessierte erhalten schriftliche Information und persönliche Beratung, dies – wenn notwendig – während des ganzen Verfahrens. Dazu gehören allgemeine Informationen über das Verfahren, spezifische Informationen über einzelne Berufe und Unterstützung beim Erstellen des Dossiers. Die Kantone schaffen eine Stelle, die für Information und Beratung zuständig ist (Eingangsportal).


Zuständig sind:
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie: Informationsverbreitung für Fachleute in Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt

Kantone: Aufbau und Betreuung des Eingangsportals (= Beratungsstelle), Informationsverbreitung

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung: berufsspezifische Informationsaufbereitung, Informationsverbreitung

OdA: Informationsverbreitung


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