Phase 5: Zertifizierung
Die Prüfungsbehörde überprüft die Nachweise von Bildungsleistungen. Es gibt drei mögliche Arten von Nachweisen: Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus früheren Bildungsgängen, Lernleistungsbestätigungen aus dem Valididierungsverfahren, Prüfungsprotokolle aus der ergänzenden Bildung.
Zuständig sind:
Kantone: Kontrolle und Erwahrung der Bildungsnachweise, Ausstellung des Titels und des Ausweises.