Phase 5: Zertifizierung

Die Prüfungsbehörde überprüft die Nachweise von Bildungsleistungen. Es gibt drei mögliche Arten von Nachweisen: Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus früheren Bildungsgängen, Lernleistungsbestätigungen aus dem Valididierungsverfahren, Prüfungsprotokolle aus der ergänzenden Bildung.
 
Zuständig sind:
Kantone: Kontrolle und Erwahrung der Bildungsnachweise, Ausstellung des Titels und des Ausweises.

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