Validierung von Bildungsleistungen auf der Tertiärstufe B

Das Berufsbildungsgesetz sieht die Validierung von Bildungsleistungen auch in der Höheren Berufsbildung vor. Die methodischen Erwägungen des Nationalen Leitfadens lassen sich grundsätzlich auch auf der Tertiärstufe B anwenden. Die Zielgruppe und die Zuständigkeiten für das Qualifikationsverfahren unterscheiden sich auf dieser Stufe aber von der Grundbildung. Eine Vernehmlassung Ende 2006 hat gezeigt, dass unter den Verbundpartnern noch Diskussionsbedarf über die Höhere Berufsbildung besteht.

Die Vereinbarungen im Nationalen Leitfaden beziehen sich zurzeit deshalb explizit auf die berufliche Grundbildung.

Das BBT und der Steuerungsausschuss möchten auf einer stabilen Situation für die Validierung in der Grundbildung aufbauen. Der Steuerungsausschuss hat deshalb am 10. Februar 2009 entschieden, die Frage der Validierung von Bildungsleistungen in der HBB erst nach der Einführung des Systems in der Grundbildung anzugehen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die gemachten Erfahrungen bei den weiteren Arbeiten einfliessen können.



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