Das Ergebnis wird in einem Bericht zuhanden des Validierungsorgans festgehalten.
Zuständig sind:
Expert/innen (jeweils 2): Studium des Dossiers, Gespräch mit dem Kandidaten oder der Kandidatin, allenfalls zusätzliche Überprüfungen, Verfassen des Beurteilungsberichts
Kantone: Die Prüfungsleitung wählt die Experten und Expertinnen, übermittelt das Dossier, erstellt den Zeitplan und organisiert konkrete Beurteilungsschritte.