Phase 3: Beurteilung

Experten und Expertinnen prüfen das Dossier und beurteilen es anhand des Qualifikationsprofils und der Bestehensregeln für den angestrebten Titel. Die Beurteilung verfolgt zwei Hauptzielsetzungen:
  • Überprüfung der Nachweise
  • Vergleich der Kenntnisse und beruflichen Handlungskompetenz mit den Anforderungen zur Erlangung des Titels

Das Ergebnis wird in einem Bericht zuhanden des Validierungsorgans festgehalten.
 
Zuständig sind:
Expert/innen (jeweils 2): Studium des Dossiers, Gespräch mit dem Kandidaten oder der Kandidatin, allenfalls zusätzliche Überprüfungen, Verfassen des Beurteilungsberichts

Kantone: Die Prüfungsleitung wählt die Experten und Expertinnen, übermittelt das Dossier, erstellt den Zeitplan und organisiert konkrete Beurteilungsschritte.


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