Nationale Organisationen der Arbeitswelt (OdA) beantragen die Genehmigung des Qualifikationsprofils und der Bestehensregeln über die Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (respektive Berufsbildungskommissionen) beim Ressort Berufliche Grundbildung des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT).
Die Kriterien für die Genehmigung von nationalen Qualifikationsprofilen richten sich nach den Vorgaben in den Zusatzdokumenten zum Leitfaden für die berufliche Grundbildung.
Vom BBT genehmigte nationale Qualifikationsprofile und Bestehensregeln können in allen anerkannten kantonalen Validierungsverfahren verwendet werden.
Eine Übersicht finden Sie
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