Grundlagendokumente

Folgende Dokumente sind für die Entwicklung der Validierung von Bildungsleistungen in der Schweiz grundlegend:

Validierung von Bildungsleistungen: Leitfaden für die berufliche Grundbildung

Die Verbundpartner der Berufsbildung – Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt – haben gemeinsam einen Leitfaden zur Validierung von Bildungsleistungen für die berufliche Grundbildung erarbeitet. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass die Qualität der Validierungsverfahren derjenigen der klassischen Qualifikationsverfahren entspricht. Der Leitfaden beschreibt die Anforderungen an die Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung. Er richtet sich an alle Verbundpartner.

Leitfaden für die berufliche Grundbildung und Zusatzdokumente:
Validierung von Bildungsleistungen: Leitfaden für die berufliche Grundbildung

Zusatzdokumente zum Leitfaden

Validierungsinstrumente:
Bis vor kurzer Zeit wurden Ausbildungen via Zugangsbedingungen, Ausbildungswege und Ausbildungsziele definiert. Bei der Validierung von Bildungsleistungen steht die berufliche Handlungskompetenz im Mittelpunkt. Bestehende Bildungsverordnungen müssen deshalb in Qualifikationsprofile "übersetzt" werden. Zudem braucht es Regeln, die festlegen, welches Niveau ein/e Kandidat/in mindestens erreichen muss, um den Titel zu bekommen. Solche Bestehensregeln und die Qualifikationsprofile sind einerseits für die Kandidierenden, andererseits für die beurteilenden Expertinnen und Experten wichtig. Im Pilotprojekt "Qualifikationsprofile für die Grundbildung" haben das BBT und acht Pilot-OdA erstmals nationale Qualifikationsprofile erarbeitet. Gleichzeitig wurde festgelegt, welchen formalen und inhaltlichen Anforderungen ein Qualifikationsprofil genügen muss.
Die Resultate dieser Arbeit sind in die Zusatzdokumente zum nationalen Leitfaden integriert.

Die Allgemeinbildung ist Teil aller beruflichen Grundbildungen und kann im Validierungsverfahren ebenfalls angerechnet w erden. Dazu wurden auf der Grundlage der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung Instrumente entwickelt.   Das Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung hält die erforderlichen Kompetenzen in einer Übersicht fest und wird durch Themenbeispiele ergänzt. Es erfüllt denselben Zweck wie das Qualifikationsprofil für die beruflichen Handlungskompetenzen. Die Allgemeinbildung und die beruflichen Handlungskompetenzen werden im selben Verfahren nachgewiesen und, falls die Anforderungen erfüllt sind, angerechnet.

SBBK-Richtlinien für die Kantone

Die Kantone sind für den Aufbau und die Durchführung der Validierungsverfahren in der Grundbildung zuständig. Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) hat im Auftrag des BBT Empfehlungen zur Ausgestaltung von Validierungsverfahren verabschiedet. Sie betreffen die Organisation der Beratung, das Validierungsorgan, die ergänzende Bildung, Finanzierungsmodalitäten und die interkantonale Zusammenarbeit.

Richtlinien für die Kantone


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Leitfaden für die berufliche Grundbildung:
Validierung von Bildungsleistungen: Leitfaden für die berufliche Grundbildung

Richtlinien für die Kantone:
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